Oh Milde unseres Königs.
Wie der geneigte Leser unseres Blogs registriert hat, wurden aufgrund von Tarifstreitigkeiten und der atemberaubenden Geschwindigkeit unseres Finanzamtes uns eine Steuernummer zukommen zu lassen unser Vorwärtsdrang stark eingeschränkt. So muss man als Unternehmen Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt schicken, in welchem ausgehende und eingehende Umsatzsteuer gegengerechnet und die Differenz je nach Vorzeichen entweder an das Finanzamt gezahlt oder vom Finanzamt erstattet wird. Da man als Unternehmen während der Gründung hohe Ausgaben an Umsatzsteuer hat, hat man eine hohe Rückerstattung zu erwarten. Natürlich sind alle Unternehmen scharf darauf, dieses Geld so schnell wie möglich wieder auf den eigenen Konten begrüssen zu dürfen, weshalb sich Unternehmen mit den ersten Umsatzsteuervoranmeldungen sehr beeilen. Auf diese Idee kommt man beim Finanzamt allerdings nicht. So konnten wir erst vor kurzem unsere ersten Umsatzsteuervoranmeldungen abschicken, da wir erst vor kurzem vom Finanzamt selbst die Steuernummern erhielten. Heute lag ein Schreiben des Finanzamtes in unserem Briefkasten, in welchem uns das Finanzamt darauf aufmerksam macht, dass Umsatzsteuervoranmeldungen doch bis zum 10ten des Folgemonats abgegeben werden müssen, da das Finanazamt sonst einen Verspätungszuschlag festsetzt. Des weiteren schreibt man, das dieser Verspätungszuschlag diesmal nicht festgesetzt wird. "Oh Danke, wir sind eurer unwürdig und haben all diesen Grossmut nicht verdient, es lebe der König in seiner unendlichen Grosszügigkeit, es lebe der Herrscher in seinem weisen Ratschluss!" Gott sei Dank, sage ich da nur, hat man beim Finanzamt keinen Verspätungszuschlag erhoben, sonst wäre ich ausgerastet, da sonst wir für die Verspätung des Finanzamtes einen Zuschlag hätten zahlen müssen.
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